Spiel- und Geschäftsordnung

der Sektion Tennis des Vereins UNION Hochneukirchen-Gschaidt

§ 1

Statuten

Mit Bezahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages anerkennt jedes Mitglied die Statuten, die Geschäfts-, Platz- und Kantinenordnung und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. Die Mitgliedsbeiträge sind in der Regel im Rahmen der Saisoneröffnungssitzung zu begleichen oder spätestens zwei Monate danach durch Einzahlung auf das Vereinskonto.

 § 2

Mitglieder, Beiträge

Gemäß den Bestimmungen des §4 der Statuten werden die Mitglieder in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder unterteilt. Die ordentlichen Mitglieder unterteilen sich in folgende Gruppen:

Ø   Einzelmitglieder, Erwachsene: Jährlicher Mitgliedsbeitrag € 130,--

Ø   Einzelmitglieder, Jugendliche: Ab Vollendung des 15. Lebensjahres bis zum Ende des 18. Lebensjahres bzw. bis zum Ende des Bezugs von Familienbeihilfe. Jährlicher Mitgliedsbeitrag € 60,--

Ø   Einzelmitglieder, Kinder: Bis vollendetem 15. Lebensjahr, Mitgliedsbeitrag € 30,--

Ø   Familien: Ab zwei Erwachsene im gleichen Haushalt und deren Kinder für die Familienbeihilfe bezogen wird. Mitgliedsbeitrag € 245,--

Ø   Die Benutzung der Tennisplätze steht auch Gästespielern zu, wobei durch den Gastspieler (bzw. Platzhälfte) eine Platzmiete in Höhe von € 8,-- zu entrichten ist. Die Bezahlung erfolgt im Vereinslokal.

Ø   Aufpreis Flutlicht:  € 1,-- pro Stunde

Außerordentliche Mitglieder sind fördernde Mitglieder, die den Tennissport nicht selbst ausüben, aber den Verein unterstützen wollen. Der jährliche Beitrag für außerordentliche Mitglieder oder vergleichbare Aktionen werden in der Vorstandssitzung festgelegt. 

Ehrenmitglieder üben den Tennissport in der Regel nicht selbst aus, sind aber zur Benützung der Vereinseinrichtungen ohne die Bezahlung eines Mitgliedsbeitrages berechtigt.

Die in der Geschäftsordnung festgelegten Beiträge und Tarife können jederzeit mit Vorstandsbeschluss abgeändert und dem Verbraucherpreisindex angepasst werden.

§ 3

Reservierungssystem

Der UTC Hochneukirchen bietet ein Online Reservierungssystem an. Neumitgliedern wird mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags ein Zugang zur Verfügung gestellt.

§ 4

Benützungsbedingungen

Jeder Spieler hat die auf dem Platz kundgemachte Tennisplatzordnung einzuhalten. Kinder unter 10 Jahren dürfen die Anlage nur unter Aufsicht eines Erwachsenen betreten.

§ 5

Meisterschaftsbetrieb

Gemäß § 2 der Statuten ist ein Teil des Vereinszwecks die Teilnahme an Wettkämpfen und Meisterschaften. Dies bedingt, dass die Plätze bei Heimspielen ausschließlich für den Meisterschaftsbetrieb zur Verfügung stehen.